Die Maßnahme ist -je nach persönlicher Voraussetzung- Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsvertrag nach §111 SGB V) und abrechnungsfähig gegenüber den Beihilfestellen und privaten Krankenkassen.
Informationen und Vorlagen zur Nutzung des Wunsch- und Wahlrechts für Ihre Rehabilitation finden Sie hier.